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Datenschutzregelung

Datenschutzregelung
 
1. Begriffsbestimmungen
Die bei der Anwendung der vorliegenden Datenschutzregelung benutzten Begriffe und Ausdrücke haben folgenden – mit den Anordnungen der oben verwiesenen, nachfolgend bestimmten Rechtsvorschriften völlig übereinstimmenden – Inhalt:
Persönliche Daten: Daten, die mit irgendeiner (identifizierten oder identifizierbaren) natürlichen (betroffenen) Person in Zusammenhang gebracht werden können, aus denen auf die betroffene Person zu folgern ist. Die persönlichen Daten bewahren während der Datenverwaltung diese Eigenschaft, bis ihre Beziehung mit der betroffenen Person hergestellt werden kann. Eine Person kann insbesondere als identifizierbar betrachtet werden, wenn sie – direkt oder indirekt – aufgrund ihres Namens, ID bzw. durch einen oder mehrere physisch, mental, wirtschaftlich, kulturell oder sozial charakteristischen Faktor/en identifiziert werden kann;
Zustimmung: freiwillige und entschlossene Äußerung des Wunsches der betroffenen Person auf Basis entsprechender Informierung, und mit der sie ihre unmissverständlichen Zustimmung gibt, ihre sich auf sie beziehenden persönlichen Daten – vollständig oder sich auf einzelne Tätigkeit erstreckend – zu behandeln.
Einwendung: die Erklärung der betroffenen Person, mit der sie die Verwaltung ihrer persönlichen Daten bemängelt, und die Einstellung der Datenverwaltung bzw. das Löschen der behandelten Daten beantragt;
Datenverwalter: natürliche Person oder Rechtsperson, bzw. über juristische Persönlichkeit nicht verfügende Organisation, die das Ziel der Datenverwaltung bestimmt, die Entscheidungen bezüglich der Datenverwaltung (die angewendeten Mittel auch inbegriffen) trifft und durchführt, oder den von ihm beauftragten Datenverarbeiter durchführen lässt;
Datenverwaltung: unabhängig vom angewendeten Verfahren, die an den Daten vorgenommene Tätigkeit oder die Gesamtheit der Tätigkeiten, so z. B. Sammlung, Aufnahme, Erfassung, Systematisierung, Speicherung, Änderung, Benutzung, Veröffentlichung, Abstimmung oder Verknüpfung, Sperren, Löschen oder Vernichtung, sowie Verhinderung der weiteren Anwendung der Daten. Als Datenverwaltung gelten die Anfertigung von Foto-, Ton- oder Bildaufnahmen sowie die Erfassung physischer Charakteristika, die zur Identifizierung von Personen geeignet sind;
Datenübermittlung: wenn die Daten auch für bestimmte Dritten zugänglich gemacht werden;
Veröffentlichung: wenn die Daten für jeden zugänglich gemacht werden;
Datenlöschung: Unkenntlichmachung der Daten auf eine Weise, dass sie nie wiederhergestellt werden können;
Datensperre: Weiterleitung, Erkenntnis, Veröffentlichung, Umwandlung, Änderung, Vernichtung, Löschung, Verknüpfung oder Abstimmung und Anwendung der Daten werden endgültig oder für eine bestimmte Periode unmöglich gemacht;
Datenvernichtung: vollständige physische Vernichtung der Daten oder des sie enthaltenden Datenträgers;
Datenverarbeitung: Verrichtung der technischen Aufgaben in Verbindung mit der Datenverwaltung, unabhängig von den zur Durchführung der Tätigkeiten angewendeten Methoden und Mitteln, sowie vom Ort der Anwendung;
Datenverarbeiter: die natürliche Person oder Rechtsperson, bzw. über juristische Persönlichkeit nicht verfügende Organisation, die die Verarbeitung der persönlichen Daten aus der Datenbasis des Datenverwalters durchgeführt;
Dritte: natürliche Person oder Rechtsperson, bzw. über juristische Persönlichkeit nicht verfügende Organisation, die mit der betroffenen Person, dem Datenverwalter oder dem Datenverarbeiter nicht identisch ist;
Drittes Land: jedes Land, das kein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums ist.
 
2. Von der Soil Parts Agro Kft. angewendete Grundprinzipien für Datenverwaltung
2.1. Persönliche Daten dürfen verwaltet werden, wenn
a) die betroffene Person ihre Einwilligung dazu gibt, oder
b) dies durch das Gesetz – oder gemäß der Genehmigung des Gesetzes im dort bestimmten Kreis – von der örtlichen Selbstverwaltung angeordnet wird.
2.2. Die persönlichen Daten dürfen nur aus bestimmten Zielen, für die Ausübung des Rechts und Erfüllung einer Verpflichtung verwaltet werden. Die Datenverwaltung muss diesem Ziel in jeder Periode entsprechen.
2.3. Nur solche persönlichen Daten dürfen verwaltet werden, die zur Verwirklichung des Ziels der Datenverwaltung unerlässlich sind, zum Erreichen des Ziels geeignet sind, und nur in dem Maß und für die Zeit, das/die zum Erreichen des Ziels nötig ist. Persönliche Daten dürfen nur mit einer Genehmigung auf Basis entsprechender Informierung verwaltet werden.
2.4. Die betroffene Person muss – eindeutig, allgemein verständlich und detailliert – über alle Tatsachen bezüglich der Datenverwaltung informiert werden, insbesondere über Ziel und Rechtsgrundlage der Datenverwaltung, über die zur Datenverwaltung und Datenverarbeitung berechtigten Person, bzw. darüber, wer die Daten kennen lernen dürfen. Die Informierung muss sich auch auf die Rechte und die Möglichkeiten des Rechtsmittels erstrecken.
2.5. Die verwalteten persönlichen Daten müssen folgende Bedingungen erfüllen:
a) ihre Aufnahme und Verwaltung sind anständig und gesetzmäßig;
b) genau, vollständig und falls nötig, zeitmäßig;
c) die Art ihrer Aufbewahrung ist dafür geeignet, dass die betroffene Person nur während der zum Ziel der Aufbewahrung nötigen Dauer identifiziert werden kann.
Es ist verboten, ohne Begrenzung benutzbare, allgemeine und einheitliche persönliche Identifizierungsnummer zu verwenden.
2.6. Die persönlichen Daten dürfen dann weitergeleitet werden, sowie die verschiedenen Datenverwaltungen können verbunden werden, wenn die betroffene Person dazu ihre Einwilligung gegeben hat, oder dies das Gesetz erlaubt, und wenn die Bedingungen der Datenverwaltung für jede einzelne Angabe erfüllt sind.
2.7. Persönliche Daten (auch die besonderen Daten inbegriffen) dürfen an Datenverwalter oder Datenverarbeiter in einem dritten Land – unabhängig vom Datenträger oder der Art des Datentransfers – aus Ungarn weitergeleitet werden, wenn die betroffene Person dazu ausdrücklich beigetragen hat, oder dies das Gesetz erlaubt, und der entsprechende Schutz der persönlichen Daten während der Verwaltung bzw. Verarbeitung der übergebenen Daten im dritten Land gesichert ist. Die Datenübermittlung in die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums muss so betrachtet werden, als ob es zur Datenübermittlung innerhalb der Republik Ungarn kommen würde.
 
3. Datenverwaltungsmethode der Soil Parts Agro Kft.
(der Kreis der verwalteten persönlichen Daten, das Ziel, Rechtstitel und Dauer der Datenverwaltung)
3.1. Bei der Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Webshops der Soil Parts Agro Kft. beruht die Verwaltung aller Daten bezüglich der betroffenen Person auf freiwillige Genehmigung.
3.2. Wenn der Kunde auf der Webseite registrieren will, bzw. durch die Webseite bzw. das Webshop Bestellungen abgeben möchte, dann stellt er seine/n Namen, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Adresse oder Sitz, Steuernummer zum Ziel der Registrierung und Kontakthaltung für die Soil Parts Agro Kft. zur Verfügung.
3.3. Mit der Zusendung des/der Namen, E-Mail-Adresse und einer Meldung hat er die Möglichkeit, den Kontakt mit der Soil Parts Agro Kft. aufzunehmen. Die Meldungen werden von der Soil Parts Agro Kft. nur ordnungsgemäß benutzt, nach der endgültigen Erledigung des Falls werden sie archiviert.
 
4. Weiterleitung, sonstige Anwendung der persönlichen Daten
4.1. Die Soil Parts Agro Kft. leitet die von ihr verwalteten persönlichen Daten ausschließlich aufgrund der vorliegenden Datenschutzregelung und des Dokuments namens Bestellungs- und Lieferungsbedingungen, in dem Kreis, zu dem Ziel und für die Person, die dort bestimmt sind, weiter. Über die Bestimmungen der vorliegenden Regelung ist sie ausschließlich aufgrund gesetzlicher Genehmigung berechtigt, die persönlichen Daten weiterzuleiten.
4.2. Das Gericht, der Staatsanwalt und die Behörde können den Dienstleistungserbringer ersuchen, Informierung zu geben bzw. Daten zu übergeben, sowie Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
4.3. Die Soil Parts Agro Kft. darf persönliche Daten für die Behörden – falls die Behörde das genaue Ziel und den Kreis der Daten angegeben hat – nur dann und in dem Maße ausgeben, das zur Verwirklichung des Ziels der Ersuchung unerlässlich nötig ist.
4.5. Die Soil Parts Agro Kft. darf die über den Kunden rechtmäßig registrierten persönlichen Daten und Informationen während der Absprachen und/oder des Rechtsstreits verwenden, damit die eventuellen Streitfälle oder der Rechtsstreit vermieden werden können.
5. Rechtsmittel und Beschwerde kann bei Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság (Behörde für Nationalen Datenschutz und Informationsfreiheit) eingereicht werden: Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság, HU-1125 Budapest, Szilágyi Erzsébet fasor 22/C. Anschrift: HU-1530 Budapest, Postfach: 5. Telefon: 0036-1-391-1400, Fax: +36-1-391-1410 E-Mail: )
 
Datum: 2014.09.15.
 
Soil Parts Agro Kft. Datenverwalter
 


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